Nutzung der Sportanlage TSV St. Georgen/Gusen

Seit 1. Mai gilt eine neue Verordnung für die Nutzung von Sportstätten (gültig bis 30.06.2020). Wir als TSV-Vorstand sind sehr froh über die schrittweise Öffnung der Sportstätten. Uns ist wichtig, dass soviel Sport wie möglich angeboten werden kann und dass jedes Mitglied, unter den unten festgelegten Regeln, unsere Leichtathletikanlage nutzen kann. Um dieses Angebot für alle aufrecht halten zu können brauchen wir die verantwortungsvolle Unterstützung aller Mitglieder. Wir haben versucht unter diesen Umständen ein so einfach wie mögliches Regelwerk zu erstellen. Da sich diverse Verordnungen in der aktuellen Situation sehr schnell und oft sehr kurzfristig ändern, ist es notwendig sich laufend über den aktuellen Stand der Gesetze, Verordnungen und Erlässe zu informieren (kein Körperkontakt, Abstandsregelung, Mund- und Nasenschutz, etc).

Vorweg ist klarzustellen, dass das Betreten von Sportstätten laut neuer Verordnung grundsätzlich nach wie vor verboten ist. Allerdings gibt es von diesem Verbot nun Ausnahmen!

Diese Ausnahmen ermöglichen die Benützung der Tennisanlage und der gesamten  Leichtathletikanlage (Laufbahn, Tartanfeld, Sprunganlage, Kugel- und Diskusanlage) zur Verfügung. Stockhalle, Rasenflächen (Ausnahme Kugel- und Diskusanlage) und Beachvolleyballanlage bleiben geschlossen. Kindertraining (bis zum 14. Geburtstag) in der Gruppe ist nicht erlaubt. Ich ersuche euch um Einhaltung der vorgegebenen Regeln, damit zumindest ein Trainingsbetrieb möglich wird. Für die Nutzung unserer Sportstätte durch Mitglieder haben wir folgende Regeln erstellt.

Allgemein gültige Regelungen:

  • Abstandsregel (derzeit 2m) gilt für alle SportlerInnen
  • “Das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt”
  • Veranstaltungen (z.b. Besprechungen) mit mehr als 10 Personen sind untersagt (pro Person 10 m² und Mund- und Nasenschutz)
  • Nutzung von Umkleideraum und Duschen ist nicht gestattet
  • Bei der Nutzung von Trainingsgeräten gilt die Grundregel: JedEr nimmt sein eigenes Gerät und die Geräte werden nicht weitergegeben. Bei TSV Geräten nach Nutzung bitte desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel befindet sich am WC

Tennis:

  • Die Nutzung der Tennisanlage wird von der Sektion Tennis organisiert und durchgeführt.
  • Für die NutzerInnen der Tennisanlage stehen die Toiletten der Tennis-Umkleidekabine zur Verfügung
  • Spezifische Tennisregelungen werden ausgehängt bzw. an die Mitglieder versandt
  • Ansprechpartner ist Ernst Deisinger (Vielen Dank!)

Leichtathletikanlage:

  • Es können Einzel- oder Gruppentrainings durchgeführt werden.
  • Eine Gruppe besteht aus max. 6 TeilnehmerInnen (ohne TrainerIn). Sollte TrainerIn mittrainieren gilt er/sie als Gruppenmitglied
  • Es dürfen max. 3 Gruppen und 5 EinzeltrainiererInnen am Platz sein
  • Die Gruppenmitgliede dürfen während des Trainings die Gruppe nicht wechseln.
  • Die Gruppen müssen räumlich getrennt sein – mögliche Plätze sind: Feld bei Stabhochsprungmatte, 100m Startbereich, 100m Zielbereich, Kugelstoss-Anlage.
  • JedEr muss sein Training unter tsv.st.georgen4222@gmail.com anmelden – Tag, Uhrzeit von-bis, Namen alle TeilnehmerInnen. Danach wird eine Genehmigung erteilt (dient zur Kontrolle, dass nicht zu viele Menschen am Platz sind, aber auch um unnötige „Stehzeiten“ zu vermeiden). Bitte rechtzeitig melden – Ich werde versuchen mehrmals am Tag den Email Account zu überprüfen
  • Sollte einE TeilnehmerIn trotz Anmeldung nicht teilnehmen ,dies bitte unter der obigen email Adresse bekannt geben (wir müssen jederzeit sagen können wer wann am Sportplatz war – dient zum Nachverfolgen einer etwaigen Infektionskette)
  • Für die Nutzung spezieller Leichtathletik Anlagen bitte die ÖLV-Richtlinien beachten (siehe Anhang und Aushang am Sportplatz)
  • Für die NutzerInnen der Leichtathletikanlage stehen die Toiletten der Leichtathletik-Umkleidekabinen zur Verfügung
  • Die Laufbahn 1 ist für Zeit- und Tempoläufe reserviert. Wenn SportlerInnen nebeneinander laufen, muss immer eine Bahn zwischen den LäuferInnen sein
  • Die Diskusanlage darf nur zum Diskuswerfen genutzt werden